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Viele Drohnen-Besitzer haben keine Fluglizenz

Archivmeldung vom 16.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
„Drohne“ mit Kamera
„Drohne“ mit Kamera

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Viele Drohnen-Besitzer scheuen die seit Kurzem geltende Führerscheinpflicht. Das ergab eine Befragung des Wirtschaftsmagazins "Capital" (Ausgabe 2/2018) bei den 30 vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zertifizierten Prüfstellen. Demnach haben bis Anfang dieses Jahres, und damit drei Monate nach Inkrafttreten, erst rund 3.000 Besitzer besonders schwerer Drohnen eine amtliche Fluglizenz erworben. Branchenexperten erwarten, dass allein am deutschen Himmel bis Ende dieses Jahres knapp 40.000 Drohnen kreisen werden, die unter die Führerscheinpflicht fallen.

Insgesamt sollen in Deutschland bis Ende 2018 rund 1,2 Millionen Drohnen fliegen. Nach etlichen gefährlichen Begegnungen von Flugzeugen mit Drohnen hatte das Bundesverkehrsministerium vor knapp einem Jahr ein Gesetz zum Umgang mit Drohnen auf den Weg gebracht. Teil der neuen Vorschriften ist, dass Besitzer von Drohnen, die mehr als zwei Kilogramm wiegen, einen offiziellen Kenntnisnachweis für den Umgang mit den Fluggeräten erwerben müssen. Die Prüfungen sind mit Kosten von 100 bis 400 Euro nicht nur teuer, sie erfordern auch einigen Aufwand und Zeit. Bisher wurde die Umsetzung der neuen Führerscheinpflicht nicht kontrolliert.

Auf Nachfrage kündigte das Verkehrsministerium in Berlin jedoch an, das LBA solle im April erstmals über die Anzahl der Bescheinigungen berichten. Bei den meisten Drohnen-Piloten scheint noch nicht angekommen zu sein, dass sie sich mit ihrem Hightech-Spielzeug nicht mehr im rechtsfreien Raum bewegen. Ein Problem ist aber auch, dass es keine genauen Zahlen über Drohnen und ihre Gewichtsklassen gibt. Auch in der neuen Verordnung hat der Gesetzgeber auf eine Registrierungspflicht beim Kauf der Geräte verzichtet. Der weit überwiegende Teil der Drohnen fällt bisher nicht unter die Führerscheinpflicht. Branchenexperten erwarten jedoch, dass schon bald auch die Regeln für Halter leichterer Drohnen verschärft werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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