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Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliches IS-Mitglied

Archivmeldung vom 09.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) erhoben: Der 30-jährige deutsche Staatsangehörige sei "hinreichend verdächtig" sich dem IS angeschlossen und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben, teilte der Generalbundesanwalt am Donnerstag mit.

Zudem wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen in schwerwiegender Weise entwürdigend und erniedrigend behandelt zu haben. Der 30-Jährige soll im September 2013 über die Türkei nach Syrien gereist sein und sich dort in ein Register des IS als Kämpfer eintragen haben.

In der Folge habe er wiederholt in vorderster Reihe gekämpft. Unter anderem habe der Angeschuldigte mit seinem Kampfverband Anfang November 2013 eine von der gegnerischen Seite aufgegebene Stellung in der Nähe der syrischen Stadt Aleppo übernommen, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Dort habe er gemeinsam mit weiteren Mitgliedern seiner Einheit den Leichnam eines gegnerischen Kämpfers geschändet. Einer von ihnen habe dem Getöteten Ohren und Nase abgeschnitten, ein weiterer habe dem Getöteten in den Kopf geschossen.

Der Angeschuldigte habe die Verstümmelung mit seinem Mobiltelefon gefilmt und das Geschehen in ehrverletzender Weise kommentiert. Zudem habe er dem Getöteten in das entstellte Gesicht getreten.

Anfang Februar 2014 sei der 30-Jährige aus Syrien in die Türkei gereist. Dort sei er am 9. Februar 2014 festgenommen worden und habe sich bis zum 22. Januar 2015 in Haft befunden. Nach der dortigen Freilassung reiste er nach Deutschland zurück und befindet sich seit seiner Festnahme am 25. Februar 2015 in Untersuchungshaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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