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Jeder Dritte kennt Steuersparmöglichkeit bei Handwerkern und Putzhilfen nicht

Archivmeldung vom 25.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Reparatur-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten in Privathaushalten können seit einiger Zeit steuerlich geltend gemacht werden - eine Änderung in der Gesetzgebung mit dem Ziel, die Schwarzarbeit einzudämmen. Doch ein Drittel der Deutschen weiß überhaupt nichts von dieser Steuersparmöglichkeit. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Immobilienportals Immowelt.de.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen Arbeitsleistungen wie Reinigungsdienste, Gartenarbeiten oder Umzüge. Seit 2003 können Privatpersonen ihre Steuerlast um bis zu 20 Prozent des Betrages, maximal um 600 Euro, senken. Und seit Ende 2006 können zudem Handwerkerarbeiten (nur der Arbeitslohn) zusätzlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen mit ebenfalls maximal 600 Euro steuerlich geltend gemacht werden

Zudem wurde die Steuersparmöglichkeit für Mieter erweitert: So muss der Antragssteller nicht mehr der Auftraggeber sein. Mieter können somit angefallene Handwerkerarbeiten steuerlich absetzen, die der Vermieter in Auftrag gegeben und im Rahmen der Betriebskosten in Rechnung gestellt hat.

Ob diese Möglichkeiten der Steuerersparnis die Schwarzarbeit wirksam eindämmen werden, scheint fraglich. Etwa 11 Prozent der Befragten gab an, sie bezahlen Handwerker und Putzhilfen regelmäßig aus Kostengründen schwarz, 15 Prozent wägt ab, ob es für sie günstiger ist, Arbeitskräfte anzumelden oder am Fiskus vorbei zu bezahlen. Nur knapp die Hälfte der Deutschen meldet jede Beschäftigung dem Finanzamt und nutzt dabei die neue Steuersparmöglichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Immowelt AG

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