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Kandel-Prozess: Angeklagter zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt

Archivmeldung vom 03.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Mordprozess um die Tötung eines 15-jährigen Mädchens im rheinland-pfälzischen Kandel ist der Angeklagte zu einer Einheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er sei des Mordes und der Körperverletzung schuldig, teilte das Landgericht Landau am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung von sieben Jahren sechs Monaten wegen Totschlags.

Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Angeklagte hatte seine 15-jährige Ex-Freundin am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt mit einem Messer getötet. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Seit der Tat gab es zahlreiche Proteste politischer Gruppierungen in Kandel. Zudem war die Diskussion über eine Altersfeststellung von Flüchtlingen nach dem Mordfall wieder lauter geworden. Der Prozess gegen den zur Tatzeit womöglich noch minderjährigen Abdul D., der im April 2016 als unbegleiteter Flüchtling eingereist war, fand als Jugendstrafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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