Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes BGH hebt Haftbefehl gegen Franco A. auf

BGH hebt Haftbefehl gegen Franco A. auf

Archivmeldung vom 29.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Haftbefehl gegen den terrorverdächtigen Bundeswehrsoldaten Franco A. aufgehoben. Es bestehe kein Haftgrund mehr, teilte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mit.

Aus dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten. Es sei aufgrund mehrerer Unstimmigkeiten derzeit nicht in dem für die Begründung eines dringenden Tatverdachts erforderlichen hohen Maße wahrscheinlich, dass Franco A. "tatsächlich in der ihm vorgeworfenen Weise ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitete", so die Karlsruher Richter. Die von den übrigen dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikte ausgehende Straferwartung reiche nicht aus, um den Haftgrund der Fluchtgefahr zu begründen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte finder in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige