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Keine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ritalin-Behandlung

Archivmeldung vom 04.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO

An der Aufmerksamkeitsstörung ADHS erkrankte Kinder können es später schwer haben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Davor warnt die Verbraucherzentrale NRW in einem Interview mit dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

"Ein Problem ist, dass heute viele Kinder mit Ritalin behandelt werden. Wenn sie als junge Erwachsene eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, bekommen sie keinen Vertrag", sagt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen der Verbraucherzentrale NRW. An schwerer ADHS leiden Schätzungen zufolge zwei bis drei Prozent der Schulkinder in Deutschland. Da die Versicherer bei ihren Gesundheitsprüfungen mindestens fünf, manchmal aber auch zehn oder mehr Jahre rückwirkend abfragen, kann die Behandlung in der Kindheit zum Problem werden.

Auch wer als Erwachsener eine Psychotherapie absolviert hat, kann sich nur noch schwer gegen Berufsunfähigkeit versichern. "Nach einer Therapie ist es sehr schwierig, einen Vertrag zu bekommen", sagte Beate-Kathrin Bextermöller, Projektleiterin für Berufsunfähigkeitsversicherungen der Stiftung Warentest. Die Tester haben mehrfach Menschen beim Antragsverfahren begleitet, wer dabei psychische Probleme angab, bekam meist keine Police. 

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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