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Statistik: Millionäre zahlen überdurchschnittlich viel Kirchensteuer

Archivmeldung vom 23.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Deutschlands Millionäre tragen überdurchschnittlich zur Finanzierung des kirchlichen Lebens bei. Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes, die der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt" vorliegt, zahlen die rund 7.600 Einkommensmillionäre unter den evangelischen und katholischen Gläubigen 8,5 Prozent der Gesamtlast der Kirchensteuer, obwohl ihr Anteil an den Kirchensteuerpflichtigen lediglich 0,06 Prozent beträgt. Die rund drei Millionen Geringverdiener mit einem Einkommen von bis zu 20.000 Euro tragen 2,5 Prozent zum Kirchensteueraufkommen bei.

Auch die Masse der Durchschnittsverdiener bleibt hinter der Finanzkraft der Wohlhabenden zurück. Die rund 3,7 Millionen Gläubigen mit Vergütungen zwischen 25.000 und 40.000 Euro pro Jahr tragen zusammen genommen lediglich 15 Prozent zum Kirchensteueraufkommen bei. Die rund 86.000 reichen Protestanten und Katholiken, die pro Jahr 250.000 Euro oder mehr verdienen, decken dagegen 20 Prozent des Kirchensteueraufkommens ab.

In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wächst deshalb die Kritik am bisherigen Umgang mit den wohlhabenden Mitgliedern. "Die Kirche hat oftmals nur mit dem Finger auf Verantwortungsträger gezeigt", erklärt EKD-Ratsmitglied Marlehn Thieme, die Direktorin der Deutschen Bank ist. Die Kirche müsse einsehen, dass es "Funktionseliten in dieser Gesellschaft" gibt. Es gelte, das Evangelium ihren Bedürfnissen entsprechend zu verkündigen.

Die Erhebung des Statistischen Bundesamtes basiert auf Zahlen aus dem Jahr 2007, da keine jüngeren offiziellen Daten vorliegen. Die Aufstellung umfasst alle Kirchensteuereinnahmen in Deutschland mit Ausnahme von Bayern, da dort eigene Kirchensteuerämter die Veranlagung der Mitglieder durchführe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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