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Unterschiedliche Schadensregulierung für Braunkohle- und Steinkohle-Geschädigte

Archivmeldung vom 09.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Betroffene vom Braunkohletagebau werden in Brandenburg und Sachsen selten entschädigt. Von 124 angemeldeten Schadensfällen an Häusern und Grundstücken wurden nach rbb-Recherchen in den vergangenen beiden Jahren nur 3 Fälle reguliert. Das ist eine Quote von 2,4 Prozent. Verglichen damit werden im Steinkohlebergbau in Nordrhein-Westfalen und im Saarland nahezu 100 Prozent der gemeldeten Schäden reguliert. Im vergangenen Jahr waren es mehr als 20.000.

Der in Brandenburg und Sachsen aktive Braunkohlebetreiber LEAG erklärt dazu, alle Fälle würden geprüft und begründet die geringe Entschädigungsquote mit zeitaufwändigen Untersuchungen. Die LMBV, die für Alttagebaue aus der DDR verantwortlich ist, gibt an, dass viele der gemeldeten Fälle keine Bergbauschäden seien. Zudem würden Bürger häufig unvollständige Unterlagen einreichen.

Die Entschädigung von Bergbauschäden ist im Bundesberggesetz geregelt. Schäden über Steinkohlegruben werden automatisch als Bergbauschäden eingestuft. Für den Tagebau gibt es eine solche Regelung nicht. Die Bundesvorsitzende der Grünen Annalena Baerbock fordert von der Bundesregierung, die Ungleichbehandlung zu beenden. "Es gibt in meinen Augen keinen Grund, weshalb Menschen, die von Bergbauschäden durch Braunkohle betroffen sind, schlechter gestellt werden, als Geschädigte durch den Steinkohlebergbau", erklärte sie im rbb.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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