Magdeburger Attentäter sollte 2013 in Psychiatrie eingewiesen werden
Das Rechtsmedizinische Institut der Universität Rostock hat bereits am 23. Mai 2013 die "sofortige Einweisung" des Magdeburger Attentäters in eine psychiatrische Klinik empfohlen. Das steht in einem Schreiben der Kriminalpolizeiinspektion Rostock, über das die "Welt am Sonntag" berichtet. Der Arzt aus Saudi-Arabien war am 20. Dezember 2024 mit einem Auto durch den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast, hatte sechs Menschen getötet und mehr als 300 verletzt.
Das Schreiben der Polizei Rostock war an den Fachdienst Gesundheit des
Landkreises Vorpommern-Rügen gerichtet. Der spätere Attentäter hatte von
2011 bis 2016 in Stralsund gewohnt und 2014 seine Facharztausbildung
zum Psychiater abgeschlossen. Zuvor war er vom Amtsgericht Rostock zu
einer Geldstrafe von 900 Euro wegen Störung des öffentlichen Friedens
und der Androhung von Straftaten verurteilt worden.
In dem
Schreiben heißt es, er habe Mitarbeitern der Ärztekammer von
Mecklenburg-Vorpommern wegen eines Streits über seine Zulassung mit
einer Handlung gedroht, die "international Beachtung finden wird". Dabei
habe er auf den Anschlag in Boston im April 2013 verwiesen, bei dem
drei Menschen durch Sprengsätze gestorben waren.
Weiter heißt es
in dem Papier, dass bei der Durchsuchung seiner Wohnung Anabolika,
Cortison und das starke Schmerzmittel "Tramadol" aus der Gruppe der
Opioide gefunden worden seien. Zudem habe er gegenüber einem Mitarbeiter
des Landesprüfungsamtes für Heilberufe die Einnahme von Psychopharmaka
eingeräumt, der bei dem späteren Attentäter den Verdacht auf eine
Psychose diagnostiziert habe. Öffentlich bekannt war bisher lediglich,
dass die Polizei den Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises
Vorpommern-Rügen gebeten hatte, aktiv zu werden.
Obwohl es
Alarmzeichen gab, wurde der spätere Attentäter damals nicht aus dem
Verkehr gezogen. Eine Sprecherin des Landkreises Rügen-Vorpommern sagte
auf Anfrage der "Welt am Sonntag", die im Rahmen der Tätigkeit des
Sozialpsychiatrischen Dienstes gewonnenen Erkenntnisse unterlägen der
Schweigepflicht. "Das betrifft auch Informationen zu medikamentöser
Behandlung, psychiatrischer Diagnostik oder psychischen Einschätzungen."
Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes würden keine
personenbezogenen oder gesundheitsbezogenen Daten an die Presse
weitergegeben.
Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern
teilte mit, dass aufgrund des Zeitablaufes keine Akten in den zentralen
Systemen der Polizei vorliegen würden. Detailliertere Informationen
seien nicht mehr verfügbar.
Quelle: dts Nachrichtenagentur