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Middelhoffs Haftentlassung: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Archivmeldung vom 10.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Middelhoff (2007), Archivbild
Thomas Middelhoff (2007), Archivbild

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Justiz lässt Thomas Middelhoff noch zappeln: Gegen die Entscheidung des Bielefelder Landgerichts, den früheren Starmanager am 26. November 2017 aus der Haft zu entlassen, hat die Staatsanwaltschaft Bochum als Vollstreckungsbehörde eine sofortige Beschwerde eingelegt. Das berichtet die "Neue Westfälische" (Samstagausgabe).

Die Sache soll nun über die Generalstaatsanwaltschaft an das Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung weitergeleitet werden. Am vergangenen Dienstag hatte die 18. Strafvollstreckungskammer in Bielefeld die Aussetzung der Reststrafe für Middelhoff beschlossen. Der frühere Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor war 2014 vom Landgericht Essen wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt worden, die er derzeit in der JVA Bielefeld-Senne verbüßt. Als Freigänger arbeitet Middelhoff seit Mai 2016 in einer Behindertenwerkstatt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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