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BGH bestätigt Urteil im Fall "NSU 2.0"

Archivmeldung vom 27.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des Bundesgerichtshof (BGH)
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des Bundesgerichtshof (BGH)

Foto: ComQuat
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Verfahren um Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Angeklagten zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft bestätigt. Der zuständige Strafsenat habe den Schuldspruch geringfügig geändert und die Revision des Angeklagten im Übrigen verworfen, teilte der BGH am Montag mit.

Demnach wurde der Schuldspruch lediglich in einem Fall von einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte umgestellt auf einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die für die Tat verhängte Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten hat der Bundesgerichtshof bestehen lassen. Weitere dem Angeklagten nachteilige Rechtsfehler habe die revisionsrechtliche Überprüfung nicht ergeben, so der BGH weiter. 

Mit der Entscheidung ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main rechtskräftig. Der Verurteilte, der seine Verantwortung bis zuletzt bestritten hatte, soll zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 mehr als 80 Drohschreiben per Fax, E-Mail oder SMS an verschiedene Empfänger versandt haben. Die Unterschrift "NSU 2.0" spielt dabei auf die rechtsterroristische Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" an. Weitere Drohmails mit dem Kürzel "NSU 2.0" werden sogenannten "Trittbrettfahrern" zugeordnet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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