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Vollständige Inbetriebnahme von Stuttgart 21 für 2025 vom Tisch

Archivmeldung vom 01.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber

Die Bahn hat sich offenbar von einer vollständigen Inbetriebnahme ihres Großprojekts Stuttgart 21 im Jahr 2025 verabschiedet. Laut einem Bericht des "Spiegels" plant der Konzern demnach eine Art Pseudo-Inbetriebnahme.

Grund sind demnach Lieferschwierigkeiten der Hersteller von Signaltechnik und Zugsicherungen. So könnte ein provisorisches Stellwerk errichtet und der Tiefbahnhof 2025 wenigstens symbolisch von einem Zug alle 15 Minuten je Richtung befahren werden. Das geht aus einem Interimskonzept hervor. Das oberirdische Gleisfeld und die langen Wege zum Bahnhof, vor Ort "Fernwanderweg" genannt, dürften noch lange erhalten bleiben. Die Stadt hatte durch den Bau des Tunnelbahnhofs auf Bauland gehofft. 

Auf Anfrage schreibt die Pressestelle der Bahn, eine Inbetriebnahme sei "weiterhin für Dezember 2025" vorgesehen, schränkt aber ein: Es sei "nun im Detail festzulegen, in welcher Abfolge die verschiedenen neu gebauten Infrastrukturteile in Abstimmung mit den Fahrzeugflotten in Funktion gehen". Weiterhin unklar ist offenbar, wie es mit der dritten Ausbaustufe des "Digitalen Knotens Stuttgart" weitergehen soll. Mit diesem Digitalisierungsprojekt sollen unter anderem im Bahnhof Stuttgart die fehlenden Gleise des alten Kopfbahnhofs kompensiert werden. Doch das hat der Bahn-Vorstand offenbar selbst per Gremienvorbehalt gestoppt, wie der "Spiegel" im Februar berichtet hatte. Bahn-Chef Richard Lutz wies den "Spiegel"-Bericht im Bundestag als "absurd" zurück. Doch das Magazin verweist auf einen Brief des Landesverkehrsministeriums vom 29. Februar an den Bahn-Chef und Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), in dem stehe, dass "der Gremienvorbehalt weiter besteht".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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