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In 35 % der überschuldeten Haushalte lebte 2019 mindestens ein unterhaltspflichtiges Kind

Archivmeldung vom 25.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Über ein Drittel (35 %) der überschuldeten Personen, die im Jahr 2019 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, lebten mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind im eigenen Haushalt.

Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2019 anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 25. bis 29. Mai 2020 unter dem diesjährigen Motto "Chancenlose Kinder? Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!" mit. Weitere knapp 10 % dieser Überschuldeten hatten mindestens ein Kind, das außerhalb des eigenen Haushalts wohnte. Insgesamt haben 2019 über 580 000 Personen aufgrund von finanziellen Problemen die Hilfe von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen.

Hauptauslöser der Überschuldung war für jede(n) fünfte(n) Schuldnerin oder Schuldner (20 %) im Jahr 2019 der Verlust des Arbeitsplatzes. Dies ist damit der meistgenannte Überschuldungsauslöser und zwar unabhängig davon, ob die beratene Person Kinder hat oder nicht. Einer der größten Unterschiede zwischen den Beratenen mit und ohne Kinder lag beim Hauptauslöser "Trennung/Scheidung/Tod des Partners beziehungsweise der Partnerin" vor: Insgesamt 17 % aller Überschuldeten mit Kindern gerieten im Jahr 2019 aus diesem Grund in die Überschuldung, wohingegen dies nur für 9 % der Ratsuchenden ohne Kinder der Fall war.

Neues interaktives Kartenangebot: Schuldnerberatungsatlas Der interaktive Schuldnerberatungsatlas des Statistischen Bundesamtes zeigt die Erreichbarkeit der nächsten Beratungsstelle von verschiedenen Standorten in ganz Deutschland. Dadurch lässt sich erkennen, wie dicht das Netz der Schuldnerberatungsstellen in verschiedenen Gegenden Deutschlands ist und wie gut die Verfügbarkeit der Angebote im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte ist. Dies lässt sich am Beispiel von Fahrtzeiten bis zur nächsten Beratungsstelle ausdrücken: So erreichen mehr als 99 % der Bevölkerung in Großstädten innerhalb von 20 Minuten Fahrtzeit (per Pkw ohne Verkehrsstörung) eine Beratungsstelle, während dies nur für 76 % der Bevölkerung in dünn besiedelten ländlichen Gebieten möglich ist. Nach spätestens einer Dreiviertelstunde Fahrtzeit sind nahezu 100 % aller Bewohnerinnen und Bewohner in Deutschland durch das Angebot von mindestens einer Schuldner- oder Insolvenzberatungsstelle versorgt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)


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