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Verstoß gegen Corona-Auflagen: 19-Jähriger in Unterbringungs-Einrichtung

Archivmeldung vom 12.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
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Bild: Rike / pixelio.de

Ein 19-Jähriger aus Rendsburg muss die verbleibenden Tage seiner Corona-Quarantäne in einer Einrichtung in Neumünster verbringen. Das teilte die Polizei mit. Der junge Mann habe mehrfach gegen Corona-Auflagen verstoßen, berichtet das russische online Magazin „SNA News“.

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Der 19-Jährige müsse bis Mittwoch in der Einrichtung bleiben, gab ein Polizeisprecher bekannt. Beamte brachten den jungen Mann am Samstag in die eigenständige Einrichtung auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster. Zuvor hatte der "Holsteinische Courier" darüber berichtet.

Laut der Zeitung kam die seit Anfang Februar zur Verfügung stehende Einrichtung erstmals bei Quarantäne-Verweigerern zum Einsatz. Anfang April sei festgestellt worden, dass der 19-Jährige sich mit dem Coronavirus infiziert hatte. Dennoch habe er sich nicht an die Auflagen gehalten. Er habe Polizisten beleidigt und bepöbelt, die einen nach einem Unfall flüchtigen Mann festnehmen wollten. Dabei habe es sich um einen Freund des 19-Jährige gehandelt.

Auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde ist Platz für bis zu sechs Quarantäne-Verweigerer. Über eine vom Gesundheitsamt verfügte Unterbringung muss letztlich ein Gericht entscheiden. Laut Infektionsschutzgesetz kommt eine sogenannte Absonderung als letztes Mittel in Betracht. Das heißt, jemand muss sich erkennbar weigern, Auflagen einzuhalten, Verstöße müssen nachgewiesen und eine sogenannte Gefährderansprache erfolglos geblieben sein."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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