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Dieselskandal: Verfahrenswelle erreicht Bundesgerichtshof

Archivmeldung vom 10.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Weltkarte der Dieselfahrverbote ab Euro3: Deutschland. (Symbolbild)
Weltkarte der Dieselfahrverbote ab Euro3: Deutschland. (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Immer mehr Klagen von im Dieselskandal betroffenen Autobesitzern kommen beim Bundesgerichtshof (BGH) an. "Die Verfahrenswelle hat den Bundesgerichtshof mittlerweile erreicht", sagte BGH-Richterin Dietlind Weinland dem "Handelsblatt".

Zurzeit seien rund 200 Verfahren zum "Themenkomplex Dieselskandal" anhängig, "Tendenz ständig und erheblich steigend". Zu rund 90 Prozent betreffen die Verfahren Volkswagen direkt, einige wenige Sachen auch Tochterunternehmen des Konzerns. Der Rest umfasse andere Hersteller. Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals vor mehr als vier Jahren muss sich vor allem der VW-Konzern vor Gericht verantworten. Gegenwärtig laufen nach Angaben des Autoherstellers 64.000 Einzelklagen von Dieselfahrern.

Hinzu kommt die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), der sich rund 450.000 Autobesitzer von VW-Marken angeschlossen haben sowie ein Kapitalanleger-Musterverfahren. Ein Inkassodienstleister hat nach eigenen Angaben rund 50.000 weitere Schadensersatzansprüche aus dem Dieselskandal gegen Volkswagen gebündelt. Eine höchstrichterliche Entscheidung zur manipulierten Abgassoftware steht bislang noch aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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