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Bielefelder : Zoll entdeckt größere Menge Bargeld und Gold in PKW

Archivmeldung vom 14.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Zoll
Bild: Zoll

Am Abend des 07.01.2022 leiteten Zöllner des Hauptzollamts Bielefeld, Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr Paderborn/Lippstadt, einen PKW mit polnischem Kennzeichen aus dem fließenden Verkehr der BAB 44 zur zollrechtlichen Kontrolle auf die Rastanlage "Sintfeld".

Der Fahrzeugführer und seine Lebensgefährtin wiesen sich gegenüber den Beamten als polnische Staatsbürger und die zwei weiteren Mitreisenden als deutsche Staatsbürger aus. Auf Befragen gab der Fahrer an, er habe zusammen mit seiner Lebensgefährtin die beiden Mitreisenden aus Essen abgeholt, um sie nach Polen zu bringen.

Die Reisenden wurden auch zu mitgeführten Barmitteln befragt. Der Fahrer gab an, zusammen mit seiner Frau circa 7.000,- EUR für den Kauf eines Autos mitzuführen. Dazu sei es aber nicht gekommen, weswegen er nun mit dem gesamten Bargeld auf dem Rückweg nach Polen sei. Tatsächlich befand sich in der Geldbörse der Lebensgefährtin ein Betrag von gut 7.800,- EUR. Bei der folgenden Kontrolle fanden die Beamten in ihrer Handtasche außerdem mehrere Goldmünzen.
Daraufhin wurde die Frau körperlich durchsucht und die Zöllner fanden unter ihrer Kleidung und in den getragenen Stiefeln sowie in den Socken 38.200,- EUR an Bargeld und einen Goldbarren mit einem Gewicht von 500 Gramm. Demzufolge hatte sie insgesamt 46.010,- EUR an Bargeld und Gold im Wert von circa 63.300,- EUR dabei.

Die Frau erklärte, dass das Bargeld und das Gold nicht ihr gehöre und sie es für eine andere Person nach Polen bringen solle. Aufgrund der Gesamtumstände wurde gegen die Lebensgefährtin des Fahrers ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz eingeleitet. Die Wertgegenstände wurden sichergestellt und anschließend allen Personen die Weiterreise gestattet. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Frankfurt.

Quelle: Hauptzollamt Bielefeld (ots)

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