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Zahl der Verurteilten im Jahr 2014 leicht rückläufig

Archivmeldung vom 17.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im Jahr 2014 wurden in Deutschland rund 748 800 Personen rechtskräftig verurteilt, das waren knapp 1 % weniger als im Jahr 2013 (755 900). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Verurteiltenzahl in Deutschland gegenüber dem Jahr 2007, in dem die Strafverfolgungsstatistik erstmals in allen Bundesländern durchgeführt worden war, um rund 17 % zurück.

Die Struktur der verhängten Sanktionen blieb gegenüber den Vorjahren weitgehend ähnlich. Bei 676 700 Personen (90 %) der insgesamt im Jahr 2014 Verurteilten wandten die Gerichte das allgemeine Strafrecht an und bei 72 100 Personen (10 %) das Jugendstrafrecht. Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2014 kam es annähernd bei 2 von 3 verurteilten Heranwachsenden zur Anwendung (64 %).

Die häufigste strafrechtliche Sanktion war weiterhin die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2014 wurden 566 600 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt, das waren 76 % aller Verurteilten. Deutsche Gerichte verurteilten rund 121 800 Personen (16 %) zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe, die bei 83 800 Personen zur Bewährung ausgesetzt wurde. 38 000 Verurteilte bekamen eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. Mit sogenannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht wie beispielsweise Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen wurden die Straftaten von weiteren 60 300 Personen (8 % aller Verurteilten) sanktioniert.

Wie in den früheren Jahren lag der Anteil der Straftaten im Straßenverkehr an allen Straftaten bei rund einem Fünftel. 2014 waren dies rund 156 700 Personen und damit 2 % weniger als Vorjahr. Außerhalb des Straßenverkehrs dominierten Straftaten gegen das Eigentum und Vermögen. Beispielsweise wurden 165 600 Personen wegen Betrug und Untreue und 138 400 wegen Diebstahl und Unterschlagung verurteilt. Wegen Straftaten gegen die Person (unter anderem Körperverletzung, Tötungsdelikte) wurden im Jahr 2014 insgesamt 113 600 Menschen verurteilt. Auf die übrigen Straftaten entfielen 127 000 Verurteilte, darunter 55 800 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Diese Ergebnisse basieren auf der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst von deutschen Gerichten rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch oder nach anderen Bundes- beziehungsweise Landesgesetzen verantworten mussten. Ordnungswidrigkeiten werden in der Strafverfolgungsstatistik nicht berücksichtigt. Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen wurde. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus den Personen, gegen die andere Entscheidungen getroffen wurden (insbesondere Verfahrenseinstellung). Verurteilt werden können nur Personen, die zum Zeitpunkt der Tat strafmündig (14 Jahre oder älter) waren.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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