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Weitere Länder wollen Meldeportale für Steuerbetrug einrichten

Archivmeldung vom 28.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Denunzianten sind in jeder totalitären Diktatur wichtig - Werden sie enttarnt, hat dies meist schwere Folgen für selbige (Symbolbild)
Denunzianten sind in jeder totalitären Diktatur wichtig - Werden sie enttarnt, hat dies meist schwere Folgen für selbige (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Nachdem Baden-Württemberg Ende 2021 als erstes Bundesland ein anonymes Meldeportal für Steuerbetrug eingerichtet hat, ziehen nun andere Bundesländer nach. Das berichtet das "Handelsblatt".

Demnach teilte zum Beispiel Schleswig-Holstein mit, dass sich CDU und Grüne darauf verständigt hätten, ein "zentrales digitales Postfach für eingehende Steuerbetrugsanzeigen" einzurichten. Das Finanzministerium prüfe derzeit die verschiedenen Möglichkeiten der technischen Umsetzung. In Niedersachsen plant die Koalition von SPD und Grünen ebenfalls ein digitales Meldeportal für Steuerdelikte. Der niedersächsische Finanzminister Gerald Heere (Grüne) sagte der Zeitung: "Bei der technischen Umsetzung werden wir besonders darauf achten, die Anforderungen an die Wahrung des Steuergeheimnisses und des Datenschutzes zu gewährleisten."

In Bremen hat die Bürgerschaft gerade per Antrag den Senat aufgefordert, ebenfalls ein anonymes Hinweisgeberportal einzurichten. In Hamburg analysiert die Regierung aus SPD und Grünen nach eigenen Angaben derzeit die in Baden-Württemberg gemachten Erfahrungen. Dem "Handelsblatt" beruft sich in seinem Bericht auch auf die Bilanz aus Baden-Württemberg für das Jahr 2022, in dem erstmals durchgängig ein regulärer Betrieb erfolgte. Konkret gingen über das anonyme Portal 3.068 Hinweise ein, teilte das baden-württembergische Finanzministerium auf Anfrage der Zeitung mit. 579 Eingaben erfolgten auf anderem Wege. Durch Meldungen über das Portal wurden insgesamt 89 Verfahren eingeleitet. Das betrifft Steuerstrafverfahren der Steuerfahndung wie auch der Straf- und Bußgeldstellen.

Die Strafverfolgungsquote lag also bei 2,9 Prozent. Bei den übrigen "analogen" Wegen betrug die Quote im gleichen Zeitraum hingegen 6,6 Prozent. Insgesamt konnten in Baden-Württemberg durch alle Hinweise im Jahr 2022 knapp 850.000 Euro an Steuern mehr eingenommen werden. Das Finanzministerium in Stuttgart erklärte: "Die Qualität der Hinweise ist Online nicht unbedingt besser, aber wir haben eben durchaus auch relevante Hinweise erhalten." Der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Florian Köbler, bezeichnete den Schritt Baden-Württembergs als "mutig". Dass nun andere Länder nachzögen, sei als "positiver Trend" zu bewerten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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