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Fall Peggy: Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Angeklagten

Archivmeldung vom 13.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Gericht: Urteil räumt Google mehr Rechte ein. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil räumt Google mehr Rechte ein. Bild: flickr.com/sfalkow

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall der 2001 in Bayern verschwundenen neunjährigen Peggy im Wiederaufnahmeverfahren einen Freispruch für den Angeklagten beantragt. "Wir haben letztendlich nur das Geständnis des Angeklagten. Wenn dieses aber möglicherweise falsch war, dann muss gelten: Im Zweifel für den Angeklagten", sagte die Staatsanwältin vor dem Landgericht Bayreuth.

Beobachter rechnen für Mittwoch mit einem Urteilsspruch. Das Mädchen war im Mai 2001 im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. 2004 wurde der Mann in einem umstrittenen Prozess verurteilt, obwohl es weder eine Leiche noch sonstige Spuren als Beweis gab. Die Verurteilung beruhte im Wesentlichen auf einem später widerrufenen Geständnis des Mannes.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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