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Staatsanwälte beantragen sechs Strafbefehle gegen Mitglieder der rechtsextremen Polizei-Chats

Archivmeldung vom 05.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Mitte der Gesellschaft - etwas nach links verschoben? (Symbolbild)
Die Mitte der Gesellschaft - etwas nach links verschoben? (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Im Skandal um rechtsextreme Chats bei der Polizei in Essen und Mülheim/Ruhr will die Staatsanwaltschaft Duisburg elf Strafverfahren abschließen. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" aus Justizkreisen erfuhr, haben die Staatsanwälte beim Amtsgericht Mülheim/Ruhr sechs Strafbefehle beantragt.

In einem Fall geht es um Diebstahl einer Waffe, in fünf weiteren um die Verbreitung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen und Volksverhetzung. Demnach sollen die beschuldigten Beamten jeweils Geldstrafen entrichten, sollte das Amtsgericht den Anträgen zustimmen. So soll etwa ein Beamter fast 2.000 Euro bezahlen, weil er in einem der Polizei-Zirkel das Bild eines Unfallopfers im Kindesalter verschickt hatte. Die Ermittlungen gegen fünf weitere Chat-Mitglieder wurden eingestellt. Bei den Beschuldigten handelte es sich um Mitglieder der geschlossenen WhatsApp-Gruppen "Alphateam" und "Kunta Kinte". Dort kursierten etwa Posts mit Hakenkreuzen, Hitler-Bildern oder von Flüchtlingen in einer Gaskammer des Nazi-Regimes.

Gegen 14 Hauptprotagonisten der Chatgruppen laufen die Ermittlungen wegen des Verbreitens verfassungs- und fremdenfeindlichen Materials weiter. Die Nachforschungen bergen ein rechtliches Problem. Wenn die rechtsextremen Posts nur in einem kleinen, geschlossenen Kreis verbreitet werden, wird es schwierig, die Beteiligten strafrechtlich zu belangen. Nur, wenn derartige Dateien im Netz einem größeren Kreis zugänglich werden, greifen die entsprechenden Strafparagrafen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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