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Schummel Software auch bei Porsche?

Archivmeldung vom 23.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Porsche Panamera (Symbolbild)
Porsche Panamera (Symbolbild)

Foto: M 93
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Erstmals hat ein Gericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage angeordnet, ob in einem Porsche Panamera Diesel, dessen Eigentümer kein Update-Schreiben erhalten hat, eine sogenannte Schummel-Software eingebaut ist.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Mönchengladbach, hat für den Eigentümer eines Porsche Panamera Diesel gegen einen niederrheinischen Porschehändler beim Landgericht Kleve ein Klageverfahren eingeleitet. Auf Antrag von Dr. Hartung hat das Landgericht Kleve einen Beweisbeschluss mit folgendem Inhalt erlassen:

„Ist in das streitgegenständliche Fahrzeug ein Motor mit einer „Abschaltvorrichtung“ eingebaut, dass bei Betrieb auf dem Prüfstand einer Abgasreinigung eingeschaltet wird, welche im realen Fahrbetrieb abgeschaltet wird, wodurch der (NOx-)Schadstoffausstoß erheblich ansteigt?“

Für die Erstellung des Gutachtens sieht das Landgericht Kleve einen Professor beim Lehrstuhl für Verbrennungsmaschinen an der RWTH Aachen vor.

Quelle: MBK Rechtsanwälte

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