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NRW-Verfassungsschutz-Chef wirft Scientology vor, gezielt Jugendliche zu ködern

Archivmeldung vom 08.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutschland-Zentrale von Scientology in Berlin
Deutschland-Zentrale von Scientology in Berlin

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die umstrittene Scientology-Sekte agiert zunehmend verdeckt und in Internetportalen wie YouTube oder Facebook, um mit "falschen Botschaften vor allem Jugendliche zu ködern" - davor warnte Burkhard Freier, Chef des Verfassungsschutzes NRW in den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe. "Mit perfiden Videos unter Tarnnamen schafft es die Sekte, schnell und hürdenlos Zugang in den häuslichen Bereich zu bekommen, oft ohne dass die Eltern etwas davon wissen", so Freier. Für ein Ende der Beobachtung von Scientology gebe es keinerlei Anlass.

"Scientology ist gefährlich", sagte Freier weiter. In früheren Jahren habe sich die Organisation bei Kampagnen auf Infostände in Fußgängerzonen oder Flugblätter beschränkt und es somit schwerer gehabt, "die Menschen zu erreichen". Seiner Behörde bereite Sorge, dass über soziale Netzwerke mit Nebenorganisationen wie "Jugend für Menschenrechte" oder "Sag nein zu Drogen, sag ja zum Leben" junge Leute gebunden werden sollen. So "getarnt", trete Scientology teils auch bei Jugendfestivals auf. "Es handelt sich um eine totalitäre Organisation, die gezielt wesentliche Grund- und Menschenrechte missachtet", so Freier.

In NRW steht Scientology seit 1997 im Blickfeld der Verfassungsschützer. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Urteil vor fünf Jahren die Beobachtung als rechtmäßig erkannt. Die Organisation zählt bundesweit 3500 bis 4500 Mitglieder, in NRW sind es 500 bis 600. Scientology, das 1954 in den USA von L. Ron Hubbard gegründet wurde, ist in Deutschland nicht anerkannt als Religionsgemeinschaft.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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