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Haftbefehl gegen NSU-Verdächtigen aufgehoben

Archivmeldung vom 25.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Der Bundesgerichtshof hat am Freitag den Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Unterstützer des "Nationalistischen Untergrunds" (NSU) aufgehoben. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht, dass Holger G. die Gruppe unterstützt habe, hieß es zur Begründung des Strafsenats. Dem 37-Jährigen wurde vor allem vorgeworfen, der Zwickauer Terrorzelle im Jahr 2001 oder 2002 eine Waffe für spätere Banküberfälle und Morde der Terrorgruppe besorgt zu haben. Der in diesem Zusammenhang stehende Vorwurf zur Beihilfe zum Mord bestätigte sich nach Ansicht der Richter nicht.

Die Pistole habe nicht als eine der Tatwaffen identifiziert werden können. Zudem gebe es keine konkreten Hinweise darauf, dass der Mann in die Planung der Morde sowie in die Banküberfälle einbezogen war. Holger G. war am 13. November 2011 als erster mutmaßlicher Unterstützer bei Hannover festgenommen worden. Die Zwickauer Terror-Zelle wird für bundesweit neun Morde mit fremdenfeindlichem Hintergrund sowie für den Mord an einer Polizistin verantwortlich gemacht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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