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Angeklagter kooperiert im Fall des beschlagnahmten Facebook-Accounts

Archivmeldung vom 24.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Alexander Klaus  / pixelio.de
Bild: Alexander Klaus / pixelio.de

Im Falle des beschlagnahmten Facebook-Accounts wegen Beihilfe zu einem Wohnungseinbruch hat sich der Angeklagte jetzt kooperativ gezeigt. Der 20-Jährige verkündete gegenüber dem Amtsgericht Reutlingen, dass er sein Facebook-Profil freiwillig preisgeben werde. Damit könnte der zuständige Richter seinen Beschlagnahmungsbeschluss zurücknehmen.

Hamann kündigte an, den Prozess bis spätestens April abschließen zu wollen und notfalls auf herkömmliche Beweise zurückzugreifen. Der Fall wäre vor dem Hintergrund der für Deutschland einmaligen Beweisführung zu einem Präzedenzfall geworden.

Der Richter hatte den Facebook-Account des Beschuldigten beschlagnahmen lassen und warte er auf die Hilfe von Facebook Irland. Denn diese hätten Zugriff auf den Account des Angeklagten. Das das Rechtshilfeersuchen allerdings viel Zeit und Geld koste, legte er dem Angeklagten nahe zu kooperieren. Dem jungen Mann wird vorgeworfen, einem Freund über Facebook die entscheidenden Informationen für den Einbruch im Wohnhaus einer befreundeten Familie geschickt zu haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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