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Bundesgerichtshof will am 19. August über NSU-Verfahren informieren

Archivmeldung vom 12.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des Bundesgerichtshof (BGH)
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des Bundesgerichtshof (BGH)

Foto: ComQuat
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) will voraussichtlich am 19. August weitere Entscheidungen im sogenannten NSU-Verfahren bekannt geben. Im Wege einer Pressemitteilung werde dann auch über den weiteren Fortgang des Verfahrens informiert, teilte der BGH am Donnerstag mit.

Im Prozess gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) war das Urteil in der Vorinstanz am 11. Juli 2018 gefallen. Dabei war unter anderem die Hauptangeklagte Beate Z. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie wurde unter anderem des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen.

Die Richter des Oberlandesgerichts München hatten zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Insgesamt waren in dem Gerichtsverfahren fünf Personen angeklagt, an den Taten des NSU beteiligt gewesen zu sein, darunter neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Der Prozess war im Mai 2013 gestartet worden. Der BGH muss in seiner anstehenden Entscheidung über Revisionen der Angeklagten entscheiden. Das Urteil wird dabei ausschließlich auf Rechtsfehler untersucht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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