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Was ist dran, an dem Juristenspruch: U-Haft schafft Rechtskraft?

Archivmeldung vom 19.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Wurden Sie schon einmal unerwartet festgenommen, eingesperrt und am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt? Ungewaschen, mit fettigen Haaren, in der zerknitterten Kleidung des Vortages nach einer schlaflosen Nacht in einer schmutzigen Gewahrsamszelle? Nein? Seien Sie froh.

Wie fühlt man sich, plötzlich aus dem Alltag gerissen, ohne jeden Kontakt mit der Umwelt in Sorge um die Familie und sich selbst? Diese Frage stellte der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. dem bekannten Düsseldorfer Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. h.c. (RO) Rüdiger Spormann.

„Sie können es sich vielleicht vorstellen: Elend, hilfslos und verlassen.
Sie dürfen von jetzt an nun nicht mehr telefonieren, weil Ihnen das Handy abgenommen worden ist, und Sie wissen nicht, ob Sie in den nächsten Stunden vom Haftrichter freigelassen werden oder vielleicht die nächsten Monate in Untersuchungshaft sitzen müssen. Nur eines ist Ihnen klar, dann wäre Ihre Existenz ruiniert, Ihre Familie zerrüttet und Ihre bürgerliche Existenz beendet.“

„In dieser Verfassung werden Sie irgendwann am folgenden Tag nach langem Warten in Handschellen zum Richter gebracht, kauern in Ihrer erbärmlichen Verfassung vor ihm, und Ihnen werden Ihre Rechte erläutert. - Sie hören dies alles, können dem allen aber gar nicht recht folgen, denn in Ihnen schreit nur eine Stimme: "Lass mich frei"!“

Diese Situation einer unerwarteten Festnahme hat Rechtsanwalt Spormann, wirklich nicht zu dramatisch geschildert, denn sie ist wirklich dramatisch. - Das wissen auch Staatsanwälte und Richter.

Der Beschuldigte, zuvor noch selbstbewusst auftretend und seine Unschuld behauptend, ist plötzlich demontiert und bettelt nahezu winselnd um seine Freiheit. - Und Richter wie Staatsanwalt erklären ihm, er sei nun einmal dringend tatverdächtig, außerdem sei wegen einer unter Umständen hohen Straferwartung der Haftgrund der Fluchtgefahr - vielleicht auch der einer Verdunkelungsgefahr - begründet. Untersuchungshaft sei unabwendbar geboten, es sei denn ... ? - Ja, was "es sei denn?", der aus ihrer Sicht überführte Delinquent lege ein umfassendes reumütiges Geständnis ab, dann wäre zumindest der Haftgrund der Verdunklungsgefahr vom Tisch, und der Fluchtgefahr könne vielleicht auch dadurch begegnet werden, dass er sich zweimal in der Woche bei der Polizei meldet, jedenfalls käme er dann heute noch auf freien Fuss. –

Dazu Rechtsanwalt Dr. Spormann: „Ich behaupte nicht, dass auf diese Weise rechtswidrig Aussagen - geschweige denn Geständnisse - erpresst werden. Das darf kein Richter oder Staatsanwalt wollen. - Aber das ganze hat nun einmal - wie die Badenser sagen - aus Sicht eines Strafverteidigers ein "Geschmäckle". Ein verzweifelter Inhaftierter - und das wissen Richter und Staatsanwälte - wird eher geständnisbereit sein als wenn er sich in Freiheit befindet. - Daher der Spruch: "U-Haft schafft Rechtskraft". Denn von einem Geständnis beim Richter kommt man später kaum runter.“

Bei schwerwiegenden Eingriffen in die persönlichen Rechte des Bürgers, z.B. Verhaftungen, Durchsuchungen usw. ist sofortiges und angemessenes Reagieren und Handeln von grundsätzlicher Bedeutung für die weitere Entwicklung des Verfahrens. Der Betroffene selbst ist meist hilflos. Experimente sind jetzt fehl am Platz. Zwingend erforderlich für die optimale Schadensbegrenzung und Verteidigung ist die sofortige (also auch nachts) Hinzuziehung eines Fachanwalts für Strafrecht.

Der BSZ® e.V. bietet auf seiner Homepage www.fachanwalt-hotline.de eine sogenannte Strafrecht Notrufliste an. Die in dieser Notruf-Liste aufgeführten Fachanwälte für Strafrecht stehen in dringenden Fällen ihren Mandanten unter der angegebenen Telefonnummer rund um die Uhr zur Verfügung.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Quelle: Pressemitteilung Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V BSZ

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