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NRW für Videoübertragung von Prozessen

Archivmeldung vom 11.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wappen von Nordrhein-Westfalen
Wappen von Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen will wichtige Gerichtsprozesse einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. "Eine Videoübertragung kann dazu beitragen, dass mehr Menschen einem Prozess folgen können, als der Sitzungssaal Plätze bietet", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) der "Rheinischen Post".

Zuletzt hatte es beim Prozess gegen die rechtsterroristische NSU erhebliche Probleme wegen der begrenzten Zuschauerzahlen im Münchner Gerichtssaal gegeben. Den Vorschlag für eine Live-Übertragung in einen Nachbarsaal hatte das Gericht mit Hinweis auf ein entsprechendes Verbot im Gerichtsverfassungsgesetz abgelehnt. Dessen Paragraph 169 ("Verbot von Ton- und Filmaufnahmen") soll nach einem Vorschlag Bayerns für die am Mittwoch beginnende Justizministerkonferenz geändert werden, damit mehr Medienvertreter einem Prozess folgen können.

"Bestenfalls halbherzig" nannte Kutschaty die bayerische Vorlage. "Ich plädiere dafür, dass die gesamte Öffentlichkeit der Videoübertragung folgen kann", betonte der SPD-Politiker. Selbst bei den größten Verfahren könnten dann alle Interessierten von einem Nebenraum aus einem Prozess folgen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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