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GdP-Chef Freiberg beklagt Schaden für das Rechtsempfinden durch Einstellung des Mannesmann-Verfahrens

Archivmeldung vom 29.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, hat beklagt, dass mit der Einstellung des "Mannesmann-Verfahrens" gegen Geldzahlungen der Eindruck beim Bürger entstehe, "wer viel Geld hat, wer clevere Rechtsanwälte bezahlen kann, um Verfahren in die Länge zu ziehen, der kann ohne Urteilsspruch entkommen, gerade im komplexen Bereich der Wirtschaftsstrafverfahren".

Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe) sagte Freiberg: "Wir sind in diesem komplexen Bereich kaum noch in der Lage, rechtsstaatlich so zu handeln, dass der Bürger das auch nachvollziehen kann." Es entstehe der Eindruck, "als wäre kein gerechtes Urteil mehr möglich und das ist für das Rechtsempfinden im Land nicht gut", meinte der GdP-Chef.

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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