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Stuttgart 21: BUND stellt Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof

Archivmeldung vom 27.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim einen Eilantrag gegen die umstrittenen Fällarbeiten für Stuttgart 21 gestellt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, werde man zunächst prüfen, ob der VGH in diesem Fall überhaupt zuständig ist.

Zuvor hatte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sein aus artenschutzrechtlichen Gründen verhängtes Fällverbot zurückgenommen und grünes Licht für die Baumfellarbeiten im Stuttgarter Schlossgarten gegeben. "Die Unterlagen, die uns vorliegen, zeigen, dass die naturschutzfachlichen Probleme untersucht und bewältigt sind", erklärte der EBA-Sprecher Moritz Huckebrink. Doch der BUND hält die von der Bahn vorgelegten Gutachten zum Artenschutz für nicht ausreichend. "Die Aufhebung des Fällverbots ist im Spiegel der artenschutzrechtlichen Verhältnisse im Schlossgarten nicht angebracht", betont die Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender, die den Beschluss für nicht nachvollziehbar hält. Insgesamt sind mehr als 170 Bäume betroffen, die einen Lebensraum für geschützte Tierarten wie den Juchtenkäfer und Fledermäuse bieten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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