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Neue Mindestgrößen Landkreise wehren sich gegen drohende Schulschließungen

Archivmeldung vom 01.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Sachsen-Anhalt
Wappen von Sachsen-Anhalt

In mehreren Landkreisen Sachsen-Anhalts wächst aus Angst vor Schulschließungen der Widerstand gegen die Planungen des Kultusministeriums. Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung". Hauptstreitpunkt sind neue Mindestschülerzahlen, die ab 2014/15 gelten.

Grundschulen werden in der Regel nur noch genehmigt, wenn es mindestens 60 Schüler gibt. Drei Jahre später werden sogar 80 Schüler verpflichtend. Ausnahmen gibt es nur in dünn besiedelten Gebieten wie der Altmark. Der Kreistag von Mansfeld-Südharz forderte das Land bereits im Dezember auf, von seinen strikten Vorgaben abzurücken. Der Kreistag von Anhalt-Bitterfeld will Mitte Februar eine entsprechende Resolution verabschieden. Noch weiter gingen diese Woche die Kreistagsmitglieder im Burgenlandkreis: Sie lehnten eine Vorlage zur Schulentwicklung bis 2018/19 ab. Die Verwaltung hatte die neuen Mindestschülerzahlen dort bereits berücksichtigt. Allein im Burgenlandkreis droht fünf Grundschulen das Aus.

Das Aktionsbündnis Grundschule vor Ort befürchtet, dass bis zum Jahr 2025 landesweit mindestens 150 Schulen geschlossen werden müssen, sollten die neuen Vorgaben angewendet werden. Das Kultusministerium verteidigte derweil sein Konzept. Es gehe grundsätzlich um eine "moderate Anpassung" an die Bevölkerungsentwicklung. Dazu würden die bestehenden Ausnahmen "zurückgefahren", sagte Sprecher Martin Hanusch. Besonderheiten würden jedoch weiter berücksichtigt. So könne es durchaus sein, dass eine Schule ein oder zwei Jahre die Mindestschülerzahl unterschreite, ohne geschlossen zu werden. "Da gibt es keinen Automatismus, entscheidend ist die mittelfristige Perspektive einer Schule", sagte der Sprecher. Ausnahmen seien auch möglich, wenn die Fahrtzeit für die Kinder länger als 45 Minuten dauere oder aber Schulen nach einer Fusion eine Außenstelle einrichten wollen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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