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Niedersachsens Justizminister: "Wir werden keinen gefährlichen Straftäter von Amts wegen entlassen"

Archivmeldung vom 21.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / PIXELIO
Bild: Thorben Wengert / PIXELIO

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) hat bekräftigt, dass Schwerstverbrecher trotz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht vorzeitig freikommen können. Busemann sagte der Nachrichtensendung "NDR aktuell" im NDR Fernsehen, in Niedersachsen werde niemand vorzeitig entlassen, der als gefährlich eingestuft wird. Er sei dankbar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Freitag (21. Mai), denn es bestätige die Linie der Regierung.

Nach dieser Entscheidung muss ein Straftäter, der sich seit mehr als zehn Jahren in Sicherungsverwahrung befindet, nicht sofort entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte dagegen kürzlich die Praxis einer nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung untersagt. Dies hatte zu Spekulationen geführt, die Stadt Hamburg müsse bis zum Jahr 2018 14 Gewalttäter entlassen. In Niedersachsen gibt es zehn als gefährlich eingestufte Gewaltverbrecher, die freikommen könnten.

Busemann sagte "NDR aktuell", das Bundesverfassungsgericht stünde in diesem Fall über der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. "Wenn das Bundesverfassungsgericht der Meinung ist, nachträgliche Sicherungsverwahrung, überhaupt Sicherungsverwahrung in Deutschland ist rechtmäßig, ist verfassungskonform, dann gilt das. Hier hat das Bundesverfassungsgericht Klarheit geschaffen." Schwerstverbrecher könnten Anträge auf Entlassung stellen, damit habe sich die Justiz zu befassen. Die Gerichte hätten am Freitag aber einen wichtigen Hinweis aus Karlsruhe bekommen, wie sie zu verfahren hätten. "Ich rate im Zweifel, in jedem Einzelfall das Bundesverfassungsgericht erneut zu befragen".

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk

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