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Gefälschte Impfpässe: Polizeigewerkschaft fordert für Polizisten Zugang zu Impfdaten des RKI

Archivmeldung vom 14.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Totalüberwachung (Symbolbild)
Totalüberwachung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

In der Debatte um gefälschte Impfpässe und Impfbescheinigungen fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) für Polizisten den Zugang auf die Impf-Datenbank des Robert-Koch-Instituts (RKI). Der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Impfpässe oder andere Impfbescheinigungen sind alles andere als fälschungssicher. Für die Polizei ist eine Fälschung auf dem Papier aber äußerst schwer zu erkennen, wenn sie nicht allzu plump ist."

Polizisten, Grenzbeamte und kommunale Ordnungskräfte müssten deshalb Zugriff auf die digitalen Informationen des RKI bekommen. Bislang werden diese nur anonymisiert von den Impfstellen gemeldet, das sollte sich jetzt ändern, fordert die DPolG.

Wendt sagte: "Die Daten müssten dem RKI komplett, also mit Namen, Personaldaten und Impfdatum übermittelt und dort auch abrufbar gespeichert werden. Dann können sie den Kontrollbehörden für einen Übergangszeitraum online zugänglich gemacht werden, damit die Einsatzkräfte vor Ort direkt abfragen können, ob tatsächlich der erforderliche Impfstatus vorliegt."

Die Polizeigewerkschaft kritisiert, dass die Politik Erleichterungen für geimpfte Personen beschließt, obwohl die Kontrolle derzeit kaum möglich sei - das sei nicht nur bei der Einreise an der Grenze ein Problem: "Das könnte auch bei größeren Zusammenkünften schiefgehen", warnte Wendt und sagte: "Ordnungsbehörden oder Polizei werden auf neues Konfliktpotenzial treffen, Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert."

Für vollständig Geimpfte sind seit einigen Tagen bundesweit bestimmte Corona-Beschränkungen weggefallen, so sind sie von bestimmten Kontaktbeschränkungen und nächtlichen Ausgangssperren ausgenommen. Außerdem ist für sie der Urlaub einfacher: Geimpfte müssen nach der Einreise nicht mehr in Quarantäne - außer, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet kommen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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