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Münchner Kunstfund: Fahnder planen neue Ermittlungsschritte

Archivmeldung vom 20.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Franz Marc: Pferde in Landschaft, aus dem Münchner Kunstfund
Franz Marc: Pferde in Landschaft, aus dem Münchner Kunstfund

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Fall des Mannes, in dessen Münchner Wohnung Zollfahnder vor knapp zwei Jahren einen Kunstschatz entdeckten, planen die Fahnder jetzt neue Ermittlungsschritte. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus" unter Berufung auf einen vertraulichen Vermerk des Münchner Generalstaatsanwalts Christoph Strötz.

Demnach hatten sich am 9. Dezember 15 Juristen und Fahnder aus insgesamt fünf Behörden bei Strötz getroffen, um diesen über den "aktuellen Sachstand" im Steuerstrafverfahren gegen den 81-jährigen Mann zu informieren und weitere Schritte zu beraten. Der Generalstaatsanwalt beauftragte "Focus" zufolge die Augsburger Staatsanwaltschaft und die für den Fall zuständigen Zollfahnder in Lindau mit "zusätzlichen Ermittlungen". Diese seien wegen des "öffentlichen Interesses" mit "erhöhtem Personaleinsatz" durchzuführen - und zwar spätestens bis Ostern. Zollfahnder und Staatsanwaltschaft seien sofort mit zusätzlichen Kräften zu unterstützen.

Das Interesse der Fahnder richtet sich laut "Focus" auf sämtliche Kontaktpersonen des Mannes, bei dem die Kunstwerke gefunden wurden - in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Fahnder wollen herausfinden, wer dem Mann bei Bilderverkäufen geholfen haben könnte und wo er möglicherweise Geld oder weitere Bilder versteckt haben könnte.

Ins Visier der Fahnder seien insbesondere mehrere Banken und Auktionshäuser geraten. Bei dem Treffen am 9. Dezember stellte sich "Focus" zufolge heraus, dass sämtliche Fragen des Verfahrens bislang unbeantwortet sind, seien sie das Strafrecht oder die historische Forschung betreffend.

Erst wenige Tage vor dem Treffen beim Generalstaatsanwalt ließ der Augsburger Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz beim Polizeipräsidium Schwaben feststellen, dass die Razzia bei dem 81-Jährigen auf Grundlage des Polizeiaufgabengesetzes stattgefunden habe, weil die "Eigentumsvermutung massiv erschüttert" sei. Die Razzia hatte im Frühjahr 2012 stattgefunden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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