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Gemeinsame Presseerklärung Generalzolldirektion und Staatsanwaltschaft Köln

Archivmeldung vom 07.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Generalzolldirektion/Zoll"
Bild: "obs/Generalzolldirektion/Zoll"

Unter der Leitung der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln haben am 05. und 06.12.2018 die acht Zollfahndungsämter Berlin-Brandenburg, Dresden, Essen, Frankfurt/Main, Hannover, Hamburg, München und Stuttgart bundesweit 53 Wohnungen und Lagerstätten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz durchsucht. Die Koordination der bundesweiten Maßnahmen erfolgte durch das Zollkriminalamt in Köln.

An den Maßnahmen waren circa 500 Zollbeamte, zwei Staatsanwältinnen sowie zahlreiche Fremdkräfte beteiligt. Gegenstand der den Durchsuchungen zugrundeliegenden Ermittlungs-verfahren ist der Verdacht, die Beschuldigten aus der gesamten Bundesrepublik hätten über einen in Polen betriebenen Onlineshop pyrotechnische Gegenstände bezogen, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis gewesen zu sein. Diese pyrotechnischen Gegenstände unterfallen als explosionsgefährliche Stoffe dem Sprengstoffgesetz, wobei es sich teilweise um besonders gefährliche Objekte der höchsten Kategorien F3 und F4 handeln soll. Die Maßnahme war Teil einer grenzüberschreitenden Operation mit dem Ziel der Zerschlagung von Täterstrukturen sowie der Unterbindung des weiteren Internethandels mit illegalen Feuerwerkskörpern über entsprechende Webseiten.

Wegen der besonderen Gefährlichkeit dieser Substanzen bedarf der Umgang einer besonderen Sachkunde. Bei nicht sachgerechter Anwendung besteht für den Anwender oder Dritte das Risiko erheblicher Verletzungen. Der illegale Vertrieb solcher Pyrotechnik über das Internet begünstigt dabei eine unkontrollierte Verbreitung. Das Ermittlungsverfahren entspringt einer multinationalen europäischen Kooperation mit den polnischen und niederländischen Behörden, deren grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Unterstützung von Eurojust und Europol erfolgte. Während die niederländischen Ermittlungsbehörden u.a. Bestelldaten des Onlineshops ermittelt haben, oblagen den polnischen Ermittlungsbehörden Maßnahmen gegen den in Polen ansässigen und im Zuge der Ermittlungen festgenommenen Vertreiber. Europaweit konnten 57 Personen vorläufig festgenommen werden.

Mehrere in der EU gehosteten Webseiten sind abgeschaltet worden. Neben den hiesigen Durchsuchungen sind auch in Polen und den Niederlanden etliche Wohn-und Geschäftsräume sowie Lagerstätten durchsucht und umfangreiche Mengen an Feuerwerkskörpern und anderen Beweismitteln aufgefunden worden. Insgesamt konnten in Deutschland 27.264 Stück Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosivmasse (NEM) von 315 kg sichergestellt werden. Nach dem vorläufigen Ermittlungsergebnis fanden die Einsatzkräfte in Deutschland neben den umfangreichen Mengen an illegaler Pyrotechnik auch zahlreiche Selbstlaborate, die ein erhebliches Gefahrenpotential und Verletzungsrisiko bergen. Bei einem Durchsuchungsobjekt in Bad Berleburg mussten deshalb sieben Mehrfamilienhäuser evakuiert werden. Das aufgefundene gefährliche Material wurde direkt vor Ort in mehreren Sprengungen vernichtet, da es nicht transportfähig war. Darüber hinaus wurden in mehreren durchsuchten Objekten erlaubnispflichtige Stich- und Schusswaffen sowie Betäubungsmittel sichergestellt. Die Auswertungen dauern derzeit an.

Zudem konnten 74 Paketsendungen, die sich im Operationszeitraum noch auf dem Versandwege bei Post- und Paketdienstleistern befanden, angehalten werden. Das erhebliche Gefährdungspotential für das Personal der betroffenen Paketdienstleister sowie das Risiko bei der Paketannahme ist dadurch beseitigt worden. In Deutschland ist der Umgang mit diesen gefährlichen Feuerwerkskörpern ohne Erlaubnis für Privatpersonen verboten. Der Zoll rät allen Käufern von Feuerwerkskörpern, sich vor der Bestellung über ihre Gefährlichkeit und Kennzeichnung kundig zu machen, um damit eine eigene oder Fremdgefährdung nicht entstehen zu lassen. In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (sog. CE-Kennzeichen) versehen sein. Weitere Informationen zu illegalen Feuerwerkskörpern: http://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle- Einzelmeldungen/2018/vub_feuerwerkskoerper.html

Zusatzinformation zum Zollkriminalamt:

Das Zollkriminalamt mit Sitz in Köln ist die Zentrale des deutschen Zollfahndungsdienstes,dessen Hauptaufgabe die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität ist. Es koordiniert und lenkt die Ermittlungen der angeschlossenen acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. In besonders bedeutenden Fällen können Ermittlungen auch vom Zollkriminalamt selbst durchgeführt werden. Quelle: http://www.zoll.de/DE/Derzoll/Struktur/Generalzolldirektion/Fachdirektionen/fachdirektionen_node.h tml

Zusatzinformation zur Staatsanwaltschaft Köln - Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen - (ZAC NRW): Die ZAC NRW führt Cybercrime-Verfahren von herausgehobener Bedeutung. Sie ist darüber hinaus zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der Cyberkriminalität für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden Nordrhein-Westfalens und anderer Länder sowie des Bundes. Ferner steht sie als Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft zur Verfügung, soweit dies mit ihrer Aufgabe als Strafverfolgungsbehörde vereinbar ist. Quelle: http://www.sta-koeln.nrw.de/aufgaben/geschaefte-stak_1_zac/index.php

Quelle: Generalzolldirektion (ots)

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