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Böse Überraschung: Gasversorger könnten Preise auch bei Garantien von jetzt auf gleich erhöhen

Archivmeldung vom 01.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Für viele Verbraucher sorgen die hohen Gaspreise bereits für Zähneknirschen, doch in Zukunft könnte es noch schlimmer kommen: Seit dem 21. Mai haben Gasversorger die Möglichkeit, ihre Verträge kurzfristig "anzupassen", also die Preise anzuheben. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Ermöglicht wird dies durch den neuen Paragrafen 24 des Energiesicherungsgesetzes.

Im Wesentlichen geht es darum, dass die Energieversorger nicht aufgrund hoher Gaspreise in die Insolvenz gehen und damit die Versorgungssicherheit ihrer Kunden gefährden. In einigen Fällen müssen etwa Stadtwerke Gas zum aktuellen Marktpreis hinzukaufen, um alle Kunden bedienen zu können. Es kann allerdings vorkommen, dass Mehrkosten nicht durch die bestehenden Verträge gedeckt werden. Für diesen Fall ist es den Versorgern unter zwei Bedingungen gestattet, für alle Verträge neue Preise festzulegen. Die neuen Preise sollen dann bereits eine Woche nach Ankündigung gelten.

Möglich ist dies unter folgenden Voraussetzungen: Zum einen muss eine Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein. Diese hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) bereits am 23. Juni ausgerufen. Außerdem muss die Bundesnetzagentur eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland" festgestellt haben. Sofern diese Feststellungen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, ist es möglich, die Preise zu erhöhen. Sofern der Versorgungsengpass bestehe, entfalle das "Preisanpassungsrecht" dann.

Theoretisch ist die Preiserhöhung nach oben offen: Die Versorger dürfen diese auf ein "angemessenes Niveau" heben. Thomas Engelke von der Verbraucherzentrale Bundesverband erklärte: "Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt."

Er betonte zudem, dass auch Kunden mit einer Preisgarantie von der Regelung betroffen wären. Wie hoch die weiteren Preiserhöhungen ausfallen, könne allerdings niemand genau sagen: Bereits jetzt muss ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas mit Mehrkosten von bis zu 2.000 Euro pro Jahr rechnen. Mit der neuen Regelung könnten noch weitere Zusatzkosten entstehen. Vor allem Verbraucherschützer kritisieren die neue Regelung und fordern Nachbesserungen."

Quelle: RT DE


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