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Medien: Falsche Mahnbescheide von Tankstellen im Umlauf

Archivmeldung vom 06.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein Mahnbescheid (Symbolbild)
Ein Mahnbescheid (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Immer wieder werden Autofahrer mit dem Vorwurf konfrontiert, Tankbetrug begangen zu haben. Nach Recherchen des rbb-Verbrauchermagazins "SUPER.MARKT" sind die Forderungen jedoch häufig nicht gerechtfertigt.

Betroffene erhalten Post einer Anwaltskanzlei, auffällig oft aus Hamburg. Darin werden sie aufgefordert, die Kosten für vermeintlich nicht bezahlten Sprit und hohe Bearbeitungsgebühren zu überweisen. Tankbetrug ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft werden. Im Falle einer Berlinerin betrug die Rechnung 115 Euro, dabei hatte sie nach dem Tanken ihre 27 Euro für Sprit in bar bezahlt.

"SUPER.MARKT" griff den Fall auf und ging der Frage nach, wie Tankstellen den Bezahlvorgang überwachen und musste feststellen, dass es durch automatisierte Verfahren sehr leicht zu Verwechslungen und damit falschen Anschuldigungen kommen kann. Nach Recherchen der Redaktion betrifft es das gesamte Bundesgebiet.

Eine große Fehlerquelle sind nach Angaben eines Sicherheitsexperten falsch eingestellte Uhrzeiten in den Überwachungskameras, vor allem jetzt nach dem Wechsel von der Winter- zur Sommerzeit. Peter Gräf, Geschäftsführer eines IT-und Sicherheitsunternehmens, kritisiert gegenüber dem rbb: "Niemand sichtet das komplette Material." Dabei könne man mit Investitionen in bessere Sicherheitstechniken oder einem anderen Kontrollmodus derartige Verwechslungen vermeiden.

Anwälte weisen darauf hin, dass die Tankstelle den vermeintlichen Bezinklau eindeutig nachweisen muss, solange sollen Verbraucher bei entsprechenden Briefen Ruhe bewahren. Empfohlen wird außerdem, bei Barzahlung die Quittung aufzuheben oder mit einer Geld-/Kreditkarte zu zahlen.

Im konkreten Fall der Berlinerin hat die Hamburger Kanzlei ihre Forderungen inzwischen zurückgenommen, auch die betroffene Mineralölgesellschaft entschuldigte sich bei der Berlinerin für die Verwechslung.

Alle Details: SUPER.MARKT, 06.05.2015, ab 20:15 Uhr im rbb Fernsehen.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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