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Westerwelle warnt vor Begnadigung Christian Klars

Archivmeldung vom 13.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, das frühere RAF-Mitglied Brigitte Mohnhaupt freizulassen, hat sich FDP-Chef Guido Westerwelle strikt gegen einen Gnadenakt für Christian Klar ausgesprochen.

Der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe) sagte er : "Im Fall Christian Klar liegen die Dinge völlig anders." Bei Frau Mohnhaupt gehe es um eine richterliche Entscheidung nach Recht und Gesetz. Bei Herrn Klar stehe dagegen eine mögliche Begnadigung durch den Bundespräsidenten zur Diskussion, also Gnade vor Recht. "Bei einer Begnadigung geht es nicht nur um die Sicherheit der Bevölkerung vor dem Straftäter, sondern um alle Aspekte eines Falles", mahnte Westerwelle. "Eine Begnadigung von Christian Klar, der seine fürchterlichen Taten weder bereut noch zur Aufklärung beiträgt, kommt für mich persönlich nicht in Betracht", betonte der FDP-Chef. "Ohne glaubhafte Reue und ohne vollständige Aufklärung der Tat gibt es keine Gnadenwürdigkeit", mahnte er. Klar hatte 2003 erstmals ein Gnadengesuch gestellt. Bundespräsident Horst Köhler will bald entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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