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BGH hebt Mordurteil gegen Berliner Raser teilweise auf

Archivmeldung vom 18.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Mordurteil im Verfahren gegen zwei Berliner Raser teilweise aufgehoben. Der Fall des jüngeren Angeklagten müsse neu verhandelt werden, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Das Urteil gegen den Hauptangeklagten wurde unterdessen bestätigt.

Es ist damit rechtskräftig. Die beiden Angeklagten, die zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alt waren, hatten sich in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2016 ein Autorennen entlang des Kurfürstendamms in Berlin geliefert. Dabei verursachten sie einen schweren Unfall, bei dem ein 69-Jähriger tödlich verletzt wurde.

Das Landgericht Berlin hatte die beiden Männer im ersten Rechtsgang wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Der BGH hatte dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. Dieses hatte die beiden Angeklagten im zweiten Rechtsgang erneut wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten Revision gegen die Verurteilung eingelegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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