Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Frankfurt-Bahnhofsviertel: Wieder Polizeieinsatz durch Hantieren mit Waffennachbau in der Öffentlichkeit

Frankfurt-Bahnhofsviertel: Wieder Polizeieinsatz durch Hantieren mit Waffennachbau in der Öffentlichkeit

Archivmeldung vom 06.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de
Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de

Am Samstag, dem 04.06.2017, um 22.15 Uhr alarmierte ein Zeuge die Polizei, nachdem er zuvor gesehen hatte, dass mehrere Personen am Kofferraum eines in der Niddastraße geparkten Audis standen und mit einem Gewehr hantierten.

Der 47 Jahre alte Zeuge hörte, wie die Waffe durchgeladen wurde und sah, dass sie anschließend in den Kofferraum gelegt wurde. Die Personen entfernten sich daraufhin von dem Auto.

Es folgten umfangreiche polizeiliche Maßnahmen zur Ermittlung des Fahrers des Leihwagens und schließlich die Öffnung des Kofferraums, in dem tatsächlich ein täuschend echt aussehendes Replikat eines AK 47-Sturmgewehrs lag.

Der 34 Jahre alte Fahrer des Audi und Eigentümer des Replikats konnte ermittelt werden und kam zu seinem Fahrzeug. Er wollte als "Gag" für einen bevorstehenden Junggesellenabschied eines Kumpels Fotos von sich mit dem Waffennachbau machen. Zu diesem Zweck präsentierte er auch noch ein "Scheich"-Kostüm, welches ebenfalls im Auto lag.

Bereits im April sorgte ein "FBI"-Stripper unnötigerweise für einen ähnlichen Einsatz.

Anscheinswaffen sind zunächst nicht von echten Waffen zu unterscheiden, so dass das Hantieren mit ihnen im öffentlichen Raum zwangsläufig Unbeteiligte in Aufregung versetzt und dadurch größere Polizeieinsätze notwendig macht.

Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten und stellt einen Verstoß gegen §42a des Waffengesetzes dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird.

Quelle: Polizeipräsidium Frankfurt am Main (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte nabel in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige