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Richter nehmen Versicherer bei Schadensregulierung in Schutz

Archivmeldung vom 18.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: pixelio.de/Wengert
Bild: pixelio.de/Wengert

Im Streit um eine angeblich nur noch zögerliche Schadensregulierung bekommt die Versicherungsbranche Unterstützung von der Justiz: Anders als Verbraucherschützer sehen Deutschlands Richter keine Anhaltspunkte für ein systematisches Fehlverhalten. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf eine Umfrage des Bundesjustizministeriums bei den Ländern.

Bei den Gerichten gibt es demnach ganz überwiegend keine Hinweise dafür, dass Versicherer im Schadensfall Zahlungen immer häufiger hinauszögerten oder abwimmelten. Auch systematische "Zermürbungsversuche" konnten die Juristen nicht feststellen. Insofern sähen sie auch keinen Anlass, Gesetze nachzubessern , berichtet das Blatt.

Anlass für die Umfrage waren mehrere Beschwerden, die beim Bundesjustizministerium eingegangen waren, weil Versicherer Schadensfälle nur schleppend bearbeitet hatten. Das Ministerium hatte daraufhin im Februar die Länder aufgefordert, nachzufragen, ob die Gerichte Hinweise auf systematisches Fehlverhalten hätten. Das Ergebnis ist nun laut SZ anders ausgefallen, als Verbraucherschützer erwartet hatten.

Die Justizministerien zeigten dem Blatt zufolge in ihren Antworten sogar Verständnis für die Versicherungsgesellschaften. So wiesen sie darauf hin, dass es nun mal das gute Recht eines Beklagten sei, sich zu verteidigen. Schon aus Wettbewerbsgründen müssten Versicherer "sorgfältig kalkulieren". Kläger hätten zum Teil "überzogene Erwartungen", erst recht, wenn sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügten.

Wenn Schadensregulierungen längere Zeit in Anspruch nehmen würden, liege das meist daran, dass es sich um "komplexe tatsächliche und rechtliche Sachverhalte" handele, heißt es in der schriftlichen Zusammenfassung des Bundesjustizministeriums.

Das Ministerium wolle die vorgebrachten Argumente nun gemeinsam mit den Stellungsnahmen von Verbraucherschützern auswerten und prüfen, ob dennoch gesetzlich nachgebessert werden müsse. Die Zusammenfassung der Umfrage wird an diesem Donnerstag veröffentlicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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