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Sichtbare Ersatzteile könnten günstiger werden: Reparaturklausel im Designschutz stärkt Autofahrerrechte

Archivmeldung vom 12.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: ADAC
Bild: ADAC

Autofahrer in Deutschland zahlen nach Ansicht des ADAC bislang zu viel für sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Stoßstangen, Kotflügel oder Scheinwerfer. Denn anders als in vielen EU-Staaten genießen Fahrzeughersteller in Deutschland Designschutz für solche Kfz-Ersatzteile. Der ADAC setzt sich daher seit Jahren für eine Liberalisierung dieses Markts ein und fordert die Einführung einer sog. Reparaturklausel in das Designrecht, die den Designschutz im Markt für sichtbare Ersatzteile aufhebt.

Den jetzt von Verbraucherschutzministerin Barley (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem eine solche Reparaturklausel eingeführt werden soll, bewertet der ADAC positiv. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung des Wettbewerbs auf dem Ersatzteilmarkt und für die Wahlfreiheit der Verbraucher in Deutschland.

Die Kosten für Wartung und Reparatur für ein Kfz über die Lebensdauer hinweg entsprechen oft dem Anschaffungspreis oder übersteigen diesen sogar. Nach der derzeitigen Gesetzeslage hat der Verbraucher bei sichtbaren Ersatzteilen (z.B. Karosserieteilen, Außenspiegel etc.) oft keine Möglichkeit, zwischen Originalersatzteilen des Herstellers und günstigeren Ersatzteilen von unabhängigen Teileherstellern zu wählen. Da sich die Hersteller bei diesen Teilen auf den Designschutz berufen können, ist der Nachbau für Zulieferer untersagt. Autobesitzer müssen deshalb häufig überteuerte Originalteile kaufen. Möchte der Verbraucher einen Unfallwagen reparieren, muss er z.B. einen teuren Kotflügel beim Kfz-Hersteller kaufen. Gerade bei älteren Fahrzeugen kann damit ein kleiner Unfallschaden zu einer so hohen Kostenbelastung führen, dass die Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.

Nach Ansicht des ADAC ist der Designschutz für sichtbare Ersatzteile sachlich nicht begründbar. Eine Gefahr für die Sicherheit von Fahrzeugen bei Einführung der Reparaturklausel ist nicht zu befürchten: Der Designschutz regelt ausschließlich das äußere Erscheinungsbild von Produkten. Die Sicherheit und Qualität der Ersatzteile wird durch das Typgenehmigungsverfahren sichergestellt.

Quelle: ADAC (ots)

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