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Hamburg: Oberverwaltungsgericht bestätigt Maskenpflicht für Jogger

Archivmeldung vom 01.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Medizinische Masken (Symbolbild)
Medizinische Masken (Symbolbild)

Bild: AfD Deutschland

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat laut der Deutschen Presse-Agentur die vom Senat erlassene Maskenpflicht für Jogger unter anderem an Alster und Elbe bestätigt.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "SNA News" schreibt weiter: "Ein anderslautender Beschluss des Verwaltungsgerichts sei geändert und ein entsprechender Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr abgelehnt worden, berichtet die dpa unter Berufung auf einen Gerichtssprecher am Donnerstag. Der Senat hatte Beschwerde gegen den Beschluss der Vorinstanz eingelegt, die dem Antragsteller, der in Elbnähe wohnt, gefolgt war. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.

Das Gericht geht in seiner Entscheidung davon aus, dass eine Ansteckung mit dem Coronavirus auch im Freien möglich ist. Wenn der Senat annehmen könne, dass die zur Eindämmung der Pandemie vorgesehenen Mindestabstände wegen eines hohen Personenaufkommens nicht eingehalten werden können, komme die Anordnung einer Maskenpflicht im Freien in Betracht, hieß es. Diese Annahme treffe für die öffentlichen Wege an Alster, Elbe und im Jenischpark zu.

Auch sei die Belastung des Antragstellers im Verhältnis zu den der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen nicht unangemessen, so die Richter. Und da ihn die Regelung nur an Wochenenden und Feiertagen zwischen 10.00 und 18.00 Uhr betreffe, könne er die öffentlichen Wege an Alster, Elbe und im Jenischpark außerhalb dieser Zeiten zum Joggen nutzen.

Vor drei Wochen hatte das Verwaltungsgericht in dem nun kassierten Beschluss die Tatsache, dass die Maskenpflicht allgemein und unabhängig von Wetter und Zahl der Besucher in den Grünanlagen gilt, als unvereinbar mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gesehen.

Corona-Lage in Deutschland

Das RKI hat am Mittwoch insgesamt 2.833.173 Infektionen mit dem Coronavirus in Deutschland bestätigt, das ist ein Plus von 24.300 zum Vortag. Weitere 201 Todesfälle wurden gemeldet, insgesamt sind damit bislang 76.543 Menschen an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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