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ADAC schlägt Entkriminalisierung von Unfallflucht vor

Archivmeldung vom 23.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Moritz / pixelio.de
Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Der Automobilclub ADAC hält es für möglich auf die Strafverfolgung von Unfallflucht nach Bagatellschäden zu verzichten. Wichtiger als die Strafverfolgung sei das Interesse des Geschädigten am Ersatz des Schadens, sagte ein ADAC-Sprecher der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen.

Bisherige Regelungen hätten sich in der Praxis nicht bewährt: "Aus Angst vor einer Strafe melden Unfallverursacher einen Bagatellschaden oft nicht." Besser sei es, das Delikt in solchen Fällen zu Entkriminalisieren. "Die damit geschaffene Rechtssicherheit dürfte Unfallverursacher im Zweifel dazu veranlassen, einen Schaden auch nachträglich zu melden", so der ADAC. Bei Personenschäden oder schweren Fahrzeugschäden habe der Verantwortliche aber "selbstverständlich" am Unfallort zu bleiben. Das Thema steht ab Mittwoch auf der Tagesordnung des Verkehrsgerichtstags in Goslar.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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