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Entsorgungswirtschaft gelingt Einigung mit Unfallversicherung: Müllautos dürfen rückwärtsfahren

Archivmeldung vom 21.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Müllfahrzeug
Müllfahrzeug

Foto: Norbert Schnitzler
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Müllfahrzeuge dürfen auch künftig in Sackgassen rückwärtsfahren, um Abfallbehälter vor Grundstücken zu leeren. Darauf haben sich nach monatelangem Ringen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft (BDE) geeinigt.

Die Versicherung hatte für ein generelles Verbot plädiert, weil es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen auch mit Todesopfern gekommen war. "Jetzt haben wir uns darauf verständigt, dass das Rückwärtsfahren erlaubt bleibt, wenn besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden", sagte BDE-Präsident Peter Kurth am Montag der Mitteldeutschen Zeitung.

Vorgeschrieben ist nach wie vor ein Einweiser. Alternativ könne ein Müllfahrzeug auch mit einem Fahrassistenzsystem ausgerüstet werden, das eine automatische Notbremsung einleitet, wenn sich Hindernisse hinter dem Lkw befinden. Ein Rückwärtsfahrverbot hätte vor allem die Anwohner in Sackgassen getroffen. Sie wären dann gezwungen gewesen, ihre Mülltonnen mitunter mehrere hundert Meter weit zu zentralen Sammelplätzen zu ziehen. Einige Kommunen hatten das bereits durchgesetzt. Laut BDE hätte man das vor allem Senioren oder Menschen mit Behinderungen nicht zumuten können.

Die Einigung soll offiziell am Donnerstag verkündet werden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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