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Verfassungsgericht erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inneren

Archivmeldung vom 17.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundeswehr einen Einsatz mit "militärischen Kampfmitteln" im Inneren bei Terrorangriffen erlaubt. Laut dem am Freitag veröffentlichten Beschluss des gemeinsamen Plenums der Karlsruher Richter seien aber strenge Einschränkungen zu beachten. So sei die Gefahrenabwehr nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" und nur als letztes Mittel. Einsätze wegen einer demonstrierenden Menschenmenge seien nicht erlaubt.

Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr zur Außenverteidigung der Bundesrepublik Deutschland vor. Für alle anderen Einsatzformen, also auch die Verwendung der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet, sind die Behörden an grundgesetzliche Regelungen gebunden. Sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Bundeswehr unterstützende Funktionen in Bezug auf bereits laufende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen erfüllen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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