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Wegen Justizreform: Gericht lehnt Auslieferung nach Polen ab

Archivmeldung vom 09.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Auslieferung eines polnischen Tatverdächtigen in sein Heimatland abgelehnt und dies mit der Bedrohung rechtsstaatlicher Verhältnisse in dem Land begründet. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf den Gerichtsbeschluss.

Es handelt sich nach Angaben des Deutschen Richterbundes um den ersten Fall dieser Art in Deutschland. In dem Beschluss des 1. Strafsenats vom 17. Februar 2020 heißt es, der Auslieferungshaftbefehl gegen den am 4. Dezember 2019 festgenommenen Mann habe aufgehoben werden müssen, "weil eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der derzeitigen aktuellen Entwicklungen in Polen im Rahmen der `Justizreform` als zumindest derzeit unzulässig erweist".

Zumindest seien weitere Informationen der polnischen Justizbehörden nötig. Das Gericht wies die Freilassung des Verfolgten an. Der Mann wird in Polen unter anderem des Betrugs verdächtigt und muss mit einer Höchststrafe von bis zu acht Jahren rechnen. Er bestreitet die Vorwürfe jedoch und gibt an, zwei einflussreiche polnische Staatsangehörige hätten Zeugen zu Falschaussagen bestochen und ihn sogar verprügeln lassen. Zudem lebe er seit drei Jahren mit seiner L ebenspartnerin in Deutschland. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied nun, es gebe "tatsächliche Anhaltspunkte" dafür, "dass der Verfolgte im Falle seiner Auslieferung einer echten Gefahr der Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren ausgesetzt sein würde".

So müsste das zur Entscheidung berufene Gericht "auch über die Einflussnahme angeblich einflussreicher Personen auf die Wahrheitsfindung im Strafverfahren entscheiden". Sollten aber polnische Strafrichter allein aufgrund der von ihnen vorgenommen Würdigung von Beweisen in einem Strafverfahren mit disziplinarischen Sanktionen rechnen müssen, "wären sie nicht vollkommen unabhängig, sodass nicht mehr von einem fairen Verfahren die Rede sein könnte". Zusammen mit der fehlenden Unabhängigkeit der Disziplinarkammern existierten somit "durchgreifende Zweifel an der künftigen Unabhängigkeit der polnischen Justiz".

Bei seiner Entscheidung habe der Senat schließlich bedacht, dass dem Verfolgten keine besonders schwere Straftat zur Last gelegt werde, er über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfüge und aufgrund der politischen Entwicklung in Polen nunmehr auch nicht mehr zwingend mit seiner Auslieferung rechnen müsse, sodass auch der Haftgrund der Fluchtgefahr entfalle. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, sagte dem RND: "Durch den Umbau seines Justizsystems droht Polen, sich in der europäischen Rechtsgemeinschaft zu isolieren. Die anderen Mitgliedsstaaten tun sich sehr schwer damit, ein Land bei der Strafverfolgung zu unterstützen, das sich immer weiter vom gemeinsamen Rechtsstaatsverständnis der EU entfernt." Wenn die Integrität des polnischen Rechtsstaates aber zunehmend in Frage stehe, entziehe das einer rechtlichen Zusammenarbeit mit der Justiz Polens den Boden, so Rebehn.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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