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Menschenrechte auch für Drogengebraucher

Archivmeldung vom 18.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Intravenöser Heroinkonsum
Intravenöser Heroinkonsum

Foto: Philipp von Ostau
Lizenz: FAL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am 21. Juli 2017 wird, diesmal unter dem Motto "Auch Drogengebraucher haben Menschenrechte", der jährliche Internationale Gedenktag für die verstorbenen DrogengebraucherInnen begangen. In vielen Städten wird dann mittels mannigfaltiger Aktivitäten der Verstorbenen gedacht. Der Gedenktag wirkt daneben aber auch von seinem Beginn, Ende der 90er Jahre, an als drogenpolitisches Statement.

Er verweist auf die noch immer prekären und menschenunwürdigen Lebensbedingungen der meisten Drogengebraucherinnen und Drogengebraucher in der Illegalität und daher auf eine seit Jahrzehnten verfehlte Drogenpolitik.

In diesem Jahr verweist der 21. Juli auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und deren Bedeutung insbesondere für die DrogengebraucherInnen von heute. JES fordert: Alle Staaten sollen sofort und unbedingt die Todesstrafe, die teils auch für Verstöße gegen die örtlichen Drogenverbote verhängt wird, generell abschaffen! Todesstrafe, Folter und ähnliche Formen extremer staatlicher Gewalt sind für JES in keiner Weise zu tolerieren. Russland, Indien, Mexico und Brasilien sind nur wenige Beispiele für die Vielzahl von Ländern, in denen IVDU (also "Junkies") heute drastischen Formen von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Das geht vom kalten Zwangsentzug bis zu den von staatlicher Seite angezettelten oder zumindest gut geheißenen Morden auf den Philippinen.

Dagegen erscheinen die Probleme der DrogengebraucherInnen hierzulande erst einmal eher klein. Dennoch: Bundesweit 1333 Drogentote im Jahr 2016 bedeuten eine Steigerung um 9 % und einen Anstieg dieser Zahl im vierten Jahr in Folge. "Sicher unterliegt so eine Zahl den üblichen statistischen Schwankungen, aber eine gewisse Tendenz zeichnet sich hier in den letzten Jahren unübersehbar ab. Die fortgesetzte Kriminalisierung kranker Menschen kann also nicht die Lösung sein", wie Mathias Häde vom Landesverband JES NRW es ausdrückt.

Für JES sind die sog. Drogentoten genau genommen Drogenverbotstote, da ihr Tod meist den prekären Lebensumständen in der Illegalität geschuldet ist, hier vor allem durch die Tatsache, dass auf dem Schwarzmarkt stark schwankende Reinheitsgrade der illegalisierten Substanzen gehandelt werden. "Legalisierung = Regulierung und Kontrolle, so einfach könnte das sein. Doch leider wird im illegalen Drogenhandel unglaublich viel Geld verdient - nicht zuletzt von den Banken", wie Claudia Schieren vom JES Bundesverband erklärt.

"Eine Lösung bringt hier nur die Regulierung der Drogenhandels, also eine Legalisierung mittels kontrolliertem Verkauf in Drogenfachgeschäften mit qualifiziertem Personal. Die gesamte Gesellschaft würde so entlastet und viele durch Kriminalisierung zerstörte Lebensläufe würden vermieden. So wie bisher darf es jedenfalls nicht weiter gehen", lautet das Fazit von Stefan Ritschel vom JES Bundesvorstand.

JES (Junkies, Ehemalige und Substituierte) ist ein bundesweites Netzwerk von Gruppen, Vereinen, Initiativen und Einzelpersonen die sich im JES Bundesverband für die Interessen und Bedürfnisse Drogen gebrauchender Menschen engagieren. Organisiert nach den Prinzipien der Freiwilligkeit und Solidarität, können sich bei JES alle Menschen engagieren die Drogen konsumieren, konsumiert haben oder Substituiert werden.

Quelle: JES Bundesverband (ots)

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