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Zeitung: Euro-Kläger reichen Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichter di Fabio ein

Archivmeldung vom 26.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich / de.wikipedia.org
Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich / de.wikipedia.org

Eine mehrheitlich aus Unternehmern bestehenden der Klägergruppe hat dem Verfaasungsrichter Udo di Fabio Befangenheit im Verfahren um die Griechenland-Hilfe und die Euro-Rettung vorgeworfen. Das berichtet das Nachrichtenportal "Welt Online". Demnach stellten die Kläger den Antrag, di Fabio von dem Verfahren zu entbinden. Udo di Fabio ist der Berichterstatter in dem Verfahren.

Wie "Welt Online" berichtet, erhebt der der Berliner Wirtschaftsjurist Martin C. Kerber in dem für die "Europolis"-Gruppe formulierten Befangenheitsantrag schwere Vorwürfe gegen den Verfassungsrichter. "An der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Verfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio bestehen sowohl in der Sache als auch in der Person Zweifel", schreibt Kerber. Er begründet seine Vorhaltungen mit insgesamt elf öffentlichen Vorträgen, die die Fabio während des laufenden Verfahrens zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm gehalten habe, sowie mit zwei Interviews des Verfassungsrichters.

In allen Fällen habe sich di Fabio "thematisch einschlägig geäußert". Die öffentlichen Auftritte des Verfassungsrichters "bei Vorträgen und insbesondere politischen Salons in mit dem Verfahren in Zusammenhang stehenden Fragen" zeugten von dem "Wunsch permanenter Präsenz in der politischen Öffentlichkeit", zitiert "Welt Online" aus dem Befangenheitsantrag. Und weiter: "Die dadurch zum Ausdruck kommende mangelnde Zurückhaltung ist per se mit der Ausübung des Richteramtes am Bundesverfassungsgericht unvereinbar."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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