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Homosexuelle dürfen kein Blut spenden

Archivmeldung vom 15.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In Schleswig-Holstein werden die Blutkonserven knapp. Aber obwohl das Land und das Deutsche Rote Kreuz dringend Freiwillige zum Aderlass aufrufen, wird eine Bevölkerungsgruppe ausgeschlossen: Homo- und bisexuelle Männer dürfen laut Richtlinie des Paul-Ehrlich-Instituts grundsätzlich kein Blut spenden.

Das berichten die "Lübecker Nachrichten". Die Bundesbehörde schließt "gefährdete Personenkreise" wegen der Gefahr einer HIV-Infektion pauschal aus. "Natürlich ist das Gesetz eine Gratwanderung, aber die Zahl der Neuinfektionen liegt bei homo- und bisexuellen Männern mit 70 Prozent am höchsten", sagt Susanne Stöcker, Biologin des PEI, den "Lübecker Nachrichten". Der Verein "Schwules Blut e. V." spricht von Diskriminierung: "Nur weil wir homo- oder bisexuell sind, sind wir nicht pauschal krank oder gefährlich", so Vereinssprecher Lars Haucke Martens. Nach einer repräsentativen Umfrage des Vereins würden 60 Prozent der homosexuellen Männer das Verbot umgehen, in dem sie beim Ausfüllen eines Fragebogens bei der Blutspende nicht wahrheitsgemäß auf die Frage ihrer Sexualität antworteten. "Schwules Blut e. V." fordert in den "Lübecker Nachrichten" ein Ende der Diskriminierung und bekommt Unterstützung der Kieler Landtagsparteien. "Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Grund, schwule Blutspender grundsätzlich auszuschließen. Dahinter stecken eher Vorurteile", so SPD-Sozialexperte Peter Eichstädt. Monika Heinold (Grüne) und Heiner Garg von der FDP sprechen von einer klaren Form der Diskriminierung. "Es darf nicht sein, dass Menschen lügen müssen, um Blut spenden zu dürfen", sagt auch Frauke Tengler, CDU-Landtagsabgeordnete und Vize-Chefin des DRK in Schleswig-Holstein. Das Paul-Ehrlich-Institut hält allerdings an der geltenden Gesetzesgrundlage fest: "Wir müssen die Gefahr von Infektionen bei Blutkonserven so gering wie möglich halten. Dafür müssen wir den Preis zahlen, dass sich einige diskriminiert fühlen", sagt Stöcker.

Quelle: Lübecker Nachrichten

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