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Pflegereform - Entbürokratisierung und Digitalisierung erreicht man so nicht! Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) belastet Versorgungseinrichtungen mit unnötigem Verwaltungsaufwand

Archivmeldung vom 28.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bürokratie...
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Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

"Erst die Zementierung von Schriftformerfordernissen im Arbeitsrecht durch das Nachweisgesetz, jetzt die Umsetzung der Pflegereform. Die von der Fortschrittskoalition angekündigte weitergehende Digitalisierung möglichst aller gesellschaftlichen Bereiche wird wieder einmal nicht umgesetzt, schlimmer noch, sie wird regelrecht konterkariert" kritisiert Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. den Referentenentwurf für ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG).

Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht höhere Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung noch im Jahr 2023 vor. Der seit 2004 bestehende Beitragszuschlag für kinderlose gesetzlich Pflegeversicherte soll steigen. Für Versicherte mit Kindern würde der Beitrag, einsetzend ab dem zweiten Kind, stufenweise gesenkt. Zugrunde gelegt wird dabei ein weiter, eigenständiger Begriff der Elternschaft, der u.a. Fälle von Adoptionen, Stiefelternschaften, Pflegeelternschaften etc. berücksichtigt. Dementsprechend groß ist die Zahl der anzuerkennenden Belege, die über Geburtsurkunden, steuerliche Bescheinigungen, Adoptionsurkunden u.v.m. beigebracht werden können. Zuständig für das Sammeln und Prüfen dieser Nachweise sowie die Entscheidung über die zu gewährende Beitragsermäßigung sollen vorrangig Arbeitgeber, Rentenversicherung und Versorgungseinrichtungen sein.

"Wir fordern eine sorgfältige Prüfung von alternativen Methoden der Informationsbeschaffung. Es muss sichergestellt werden, dass bei der Erhebung der notwendigen Daten Mehrfachabfragen vermieden werden und bei den Versorgungsträgern als beitragsabführende Stellen keine unnötig hohen Lasten entstehen. In der aktuellen Form drohen vermeidbare zusätzliche Verwaltungskosten, die letztlich zu Lasten der Rentenhöhen gehen," erläutert Stiefermann.

Mit dem Gesetz will das Ministerium ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2022 umsetzen, das eine Korrektur der aktuellen Rechtslage bis zum 1. Juli dieses Jahres fordert. "Ein Jahr wurde hinter verschlossenen Türen an einem Referentenentwurf gearbeitet. Die Versorgungseinrichtungen wurden nicht konsultiert, obwohl sie in die Pflicht genommen werden sollen. Der jetzt entstandene enorme Zeitdruck verschärft die drohenden Belastungen zusätzlich. Über alle Vorsorgeeinrichtungen und Zahlstellen hinweg müssten mehrere tausend zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden, allein um die Beitragsanpassungen fristgemäß vorzunehmen. Wie passt das zusammen mit den Bestrebungen der Bundesregierung die betriebliche Altersversorgung zu stärken?" fragt Stiefermann.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit mehr als 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) (ots)

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